Kundenkommunikation

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Sie arbeiten und stehen im Kundenkontakt. Ihnen fehlt die richtige Struktur in der Kundenkommunikation?  Dann erwerben und festigen Sie die nötigen Sprachkenntnisse in Kleingruppen.  Über drei Etappen erarbeiten Sie sich das notwendige Sprachwissen.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie

ETAPPE 1 . Einstufung und Lerntyp – Anmeldung
2 UStd. 
(Präsenz)

Berufliche und sprachliche Situation. Sprachliche Anforderungen Ihres Arbeitgebers, Voraussetzungen für den nachhaltigen Spracherwerb, Lernstrategien und –methoden.

Nach erfolgreichem Durchlauf und Feststellung des Sprachniveaus wählen Sie das entsprechende Modul aus Etappe 2 aus.

ETAPPE 2. Kundenkommunikation (Einzeln buchbar)

Modul  A1— A2 90 UStd. (60 UE Präsenz)

Modul  A2— B1 90 UStd. (60 UE Präsenz)

Modul B1— B2 90 UStd. (60 UE Präsenz)

Der Schwerpunkt in der 2. Etappe liegt auf der Vermittlung von berufsbezogenem Wortschatz und der entsprechenden Grammatik.  Sie trainieren: Sprechen, Hören, Lesen, Schreiben .

Nach Beendigung Ihres Wahlmoduls steigen Sie in Etappe 3 ein und bereiten sich auf Ihren Sprachtest vor.

ETAPPE 3. Berufsknigge und Prüfungstraining

22 UStd. (Präsenz)

Neben der Sprache ist auch ein Verständnis im Umgang mit Kunden ein wichtiger beruflicher Vorteil. Sie erfahren mehr über die korrekte Ansprache und den Umgang mit u.a. schwierigen Kunden.  Daneben bereiten Sie sich auf das Sprachzertifikat vor.

Die Gebühren für die Anmeldung und den ersten Prüfungsdurchlauf sind in den Kosten enthalten.

Kursdauer:

84 Unterrichtseinheiten in Präsenz. 30 Unterrichtseinheiten Selbstlerneinheiten. .

(Beispiel: Etappe 1: 2 UE + Etappe 2: Modul A2-B1: 60 UE + Etappe 3: 22 UE)

Kursgebühr:

€ 1.000,– (Beispiel: Etappe 1: 2 UE + Etappe 2: Modul A2-B1: 60 UE + Etappe 3: 22 UE),
einschließlich einer Sprachprüfung

Jedes weitere Modul aus Etappe 2: Modul A1 – A2, Modul B1 – B2

€ 595,–

Teilnehmerzahl:
Kursbeginn mit 4 Teilnehmern

Kurstermine:
Montag und Mittwoch: 17 h bis 19:30 h


Wir sind nach § 6 Abs. 4 Satz 1 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) befugt, die Freistellungsbescheinigung für Beschäftigte aus dem Saarland auszustellen. (http://www.saarland.de/28787.htm)

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