Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- Sie suchen einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz?
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht und suchen einen Arbeitsplatz um neu durchstarten?
- Planen Sie nach längerer Kinderbetreuungszeit eine Rückkehr ins Berufsleben?
Dann kommen Sie zu uns. Unser Angebot für Sie:
- professionell durch individuelle Coaching
- ausgefeiltes Bewerbungsmanagement
- Angebote aus dem Stellenpool unserer Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler.
Sollte Ihr Profil noch nicht ganz auf das von Ihnen gewünschte Stellenangebot passen, können Sie die geforderten Kenntnisse bei uns oder unseren Kooperationspartnern erwerben. Unsere Seminare werden von Jobcentern und Arbeitsagenturen mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert und sind damit für Sie kostenfrei.
Was ist eigentlich ein AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bescheinigt Arbeitssuchenden durch Jobcenter und Arbeitsagenturen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Der Gutschein dokumentiert das Seminarziel und legt den Seminarinhalt fest und erteilt eine entsprechende Förderzusage. Im Besitz eines gültigen AVGS können Sie sich selbst einen zugelassenen Maßnahmeträger auswählen.
Ablauf
- Unverbindliches Beratungsgespräch
- Beantragung des AVGS bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem zuständigen Jobcenter
- Förderzusage
- Maßnahmebeginn im Zeitraum der Gültigkeit des AVGS
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gibt es in drei Varianten:
- zur Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung von Arbeitsuchenden durch Maßnahmen bei einem zugelassenen Träger
- zur ausschließlich erfolgsorientierten Vermittlung von Arbeitsuchenden in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch einen zugelassenen Träger
- zur Durchführung einer betrieblichen Trainingsmaßnahme, die bis zu 6 Wochen bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden kann.