Bildung: Änderungen zum 1. August 2016

Erweiterte Fördermöglichkeiten bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Die mögliche Dauer von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden, wird von sechs auf zwölf Wochen verlängert. Die Änderung gilt für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen. Diese Maßnahmen sollen insbesondere auch der Kompetenzfeststellung, der Klärung eines anzustrebenden Zielberufs und eines Bildungsziels für eine mögliche Weiterbildung dienen.

Mehr Informationen finden Sie hier:  http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/vereinfachung-des-leistungsrechts-staerkung-der-weiterbildung.html;jsessionid=B34153A9C4A04E7EAB4CA1F50F98CBD2

Quelle: http://www.bmas.de

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