Einbeziehung notwendiger Grundkompetenzen in die Weiterbildungsförderung
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, können zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen, insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien, erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme erforderlich ist. “ Quelle: BMAS
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